TuS-Tennishallen-Ordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

1. Geltungsbereich der AGB

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Tennishalle des TuS Griesheim, im weiteren Betreiber genannt. Die Vereinsadresse lautet Jahnstr. 20, 64347 Griesheim. Die Tennishalle wird über den Zugang Parsevalstr. 2 erreicht.
 

2. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB in allen Punkten als bekannt und wirksam.
 

3. Besondere Benutzungsvorschriften (Platzordnung)

  • Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Jeder Benutzer und Besucher der Tennishalle hat den Anweisungen des Betreibers Folge zu leisten.
  • Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn der entsprechende Platz angemietet wurde. Die Platzmiete ist auch zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Einheit nicht vermietet ist.
  • Die Plätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen (mit glatter Sohle) betreten werden. Das Tragen von Tennisschuhen, die auf Außenplätzen getragen wurden, das Tragen von Straßenschuhen und nicht geeigneten Sportschuhen ist untersagt.
  • Es dürfen keine Tennisbälle benutzt werden, mit denen bereits im Freien gespielt wurde. Das Nutzen weiterer Bälle ist mit der Geschäftsführung/dem Präsidium abzustimmen.
  • Die Spieler haben auf den Spielbetrieb des Nachbarfeldes Rücksicht zu nehmen.
  • Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.
  • Tiere gleich welcher Art haben striktes Hallenverbot.
  • Fahrräder; Roller etc. dürfen nicht in die Halle mitgenommen oder im Eingangsbereich abgestellt werden.
  • In allen Hallenbereichen ist das Rauchen, der Konsum von Drogen und das Trinken von alkoholischen Getränken untersagt.
  • Speisen und „klebrige Getränke“ (Limonaden, Säfte, Softdrinks etc.) dürfen nicht mit in die Tennishalle genommen werden.
  • Die Tennishalle und alle Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln.
  • Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden.
  • Die Eingangstür ist stets geschlossen zu halten.
  • Die Notausgangstüren sind auch nur im Notfall zu öffnen.
  • Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder um Materialfehler handelt.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
  • Festgestellte Schäden, Defekte oder Verunreinigungen sind dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen.
  • Sportunfälle sind dem Betreiber mit Nennung von Zeugen unmittelbar mitzuteilen.
  • Bei Beschädigungen der Tennishalle einschließlich der Einrichtungen, bei unsportlichem Verhalten oder Beleidigungen von Personen in der Tennishalle sind der Betreiber oder vom ihm legitimierte Personen berechtigt, einen unmittelbaren Verweis aus der Tennishalle auszusprechen und durchzusetzen. Weitere rechtliche Schritte bleiben davon unberührt.
  • Das Anbringen von Plakaten oder jeglicher anderen Art von Werbung bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung des Betreibers.
  • Das Abspielen von Musik bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung des Betreibers.

4. Vermietung und Buchung der Hallenplätze

Allgemeines:

Der Betreiber ist gleichzeitig Vermieter der Tennishalle.

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zugrunde liegen.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 24 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird. Hat der Mieter in diesen Fällen bereits eine Zahlung geleistet, so erstattet der Betreiber den Mietpreis für die nicht nutzbaren Zeiten. Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. 

Saisonzeiten:

Die Tennishalle wird im Winterhalbjahr im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende April vermietet. Für Vermietungen in anderen Zeiträumen gelten gesonderte Konditionen.

Preise:

Es gelten die jeweils im Online-Buchungsprogramm veröffentlichten Preise je Einheit und Platz. In der Platzmiete ist die Benutzung der Umkleiden und Duschen, sowie die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
 

Mietdauer:

Die Platzmiete berechnet sich für eine Einheit (60 Minuten). Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, auch dann nicht, wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Spielzeit hinaus gespielt, so wird für jede angefangene Einheit der gültige Preis der Einheit und pro Platz berechnet.
 

Abonnements:

Abonnements können nur über das Online-Buchungsprogramm beantragt werden. Nach der Buchung wird eine Auftragsbestätigung über die gebuchten Stunden, sowie die Dauer des Abonnements an die jeweils im Kundenkonto hinterlegte Mail-Adresse versendet. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich durch die Auftragsbestätigung zustande. Im Nachgang erfolgt die Rechnungsstellung des Mietpreises ebenfalls an diese Mail-Adresse. Dieser ist grundsätzlich vor Beginn des Abonnements fällig. 
 

Einzelstundenbuchungen:

Buchungen von Spieleinheiten erfolgen im Namen des Mieters über das Online-Buchungsprogramm. Der Mietpreis für die gebuchten Einheiten ist sofort nach der Buchung fällig. Hierfür erfolgt die Rechnungsstellung direkt nach Buchungsabschluss. Aus organisatorischen Gründen kann es vorkommen, dass die Rechnungsstellung erst nach der gespielten Einheit erfolgt. Der Mietpreis gilt solange als gestundet.

Sollte der Mieter die gebuchte Einheit teilweise, oder gar nicht nutzen, ist dennoch der volle Mietpreise zu entrichten.

Blockbuchungen:

Blockbuchungen bedürfen einer vorherigen und ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Betreibers.

Die Untervermietung oder Überlassung der gebuchten Plätze ist nicht gestattet.

5. Hausrecht und Haftungsausschluss

Der Betreiber und dessen Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus.

Eine Haftung des Betreibers sowie der Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände der Tennishalle in Verbindung stehen, ist gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Tennishalle, auch auf den Zufahrten, Parkplätzen, Umkleiden und Duschen gleich aus welchem Grund in jedem Fall ausgeschlossen.

Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder bei Diebstahl oder Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendung und Beschädigungen von Fahrzeugen.

Hinweis: Die Tennisplätze sind videoüberwacht.

6. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser AGB notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises (gilt auch für Abonnements) verfügen sowie weitergehend Hausverbot erteilen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.

7. Geltungsbereich / Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen Hallenmieter und Betreiber gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenstunden über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt.

Der Betreiber wird durch den Vorstand des Vereins oder von ihm beauftragten Vertretung vertreten.

8. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle der korrekten Berücksichtigung vereinbart worden wären. 

Diese AGB treten mit Wirkung 01.10.2023 in Kraft.

Stand: 1.10.2023